17. Juni 17H

Ursprünglich bezog sich das Gebot auf die Aussage vor Gericht, es betraf also die Rechtssprechung. Der Zeuge musste die Wahrheit sagen, damit kein Falscher zu Schaden kam, sprich sein Leben, seinen Besitz oder seinen guten Ruf verlor. Das Gebot kann aktuell sowohlö auf die Rechtsprechung, als auch auf das tägliche Leben bezogen werden, in dem die Rede über den Freund, Kollegen, Nachbarn, Verwandten diesen nicht beschädigen, verraten oder verleumden soll.


2. Mose 20,16

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.